Organ der Kirchenstiftung ist die Kirchenverwaltung, die für die gemeindlichen kirchlichen
Steuerverbände in den bayerischen (Erz)Diözesen gebildet ist. Die Kirchenstiftung wird unter der Obhut und Aufsicht der kirchlichen Stiftungsaufsichtsbehörde durch die Kirchenverwaltung gerichtlich und außergerichtlich vertreten.