Zukunft gestalten – Pfarrgemeinderatswahlen

Am 25. Februar 2018 finden in den Pfarrgemeinden der bayerischen Diözesen – somit auch in unserer Pfarrgemeinde Herz Jesu Höhenrain – die Pfarrgemeinderatswahlen statt.

Im Pfarrheim Höhenrain können Sie vor und nach dem Gottesdienst und eine Stunde am Nachmittag Ihr Stimmrecht wahrnehmen.

Wahllokal: Pfarrheim Höhenrain, Kirchanger 7, 82335 Berg – Höhenrain
Öffnungszeiten am Sonntag, 25. Februar 2018
8.00 Uhr bis 9.00 Uhr
10.00 Uhr bis 11.30 Uhr
14.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Sie können aber auch per Briefwahl abstimmen. Dazu fordern Sie bitte die Briefwahlunterlagen bis spätestens Donnerstag, 22. Februar 2018 im Pfarrbüro in Höhenrain an oder holen Sie diese persönlich ab. Bitte beachten Sie, dass bis spätestens Sonntag, 25. Februar 2018, 14.30 Uhr der Wahlbrief im Briefkasten des Pfarramtes oder im Wahllokal abgegeben sein muss.

Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates werden von allen wahlberechtigten Pfarrgemeindemitgliedern gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und im Übrigen die Voraussetzungen nach § 4 der Wahlordnung für den Pfarrgemeinderat erfüllen.

Sie haben die Wahl und wir freuen uns wenn Sie Ihre Stimme(n) wahr nehmen, den damit stärken Sie den Pfarrgemeinderat in seinen Aufgaben.