Erzbistum sagt alle öffentlichen Gottesdienste ab

Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen an der Seite der Gläubigen
München, 13. März 2020. Das Erzbistum München und Freising sagt aufgrund der Lage im Zusammenhang mit dem Virus COVID-19 (Coronavirus) alle öffentlichen Gottesdienste ab. Diese Regelung gilt ab sofort bis zum 3. April.

Den Verantwortlichen ist bewusst, dass dieser Schritt das kirchliche Leben der Gläubigen erheblich einschränkt. Dennoch hat derzeit Vorrang, der Ausbreitung des Virus durch die Zusammenkunft von Menschen nicht weiter Vorschub zu leisten. Dies erfolgt vor dem Hintergrund weitgehender Maßnahmen der bayerischen Staatsregierung und nachdrücklicher Empfehlungen des betriebsärztlichen Dienstes der Erzdiözese. Eine Entscheidung über die Gottesdienste an den Kar- und Ostertagen wird zu gegebener Zeit mit Blick auf die aktuelle Lage getroffen. Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, entbindet die Gläubigen für den genannten Zeitraum mit einer Dispens von der Pflicht, am Sonntag eine Heilige Messe zu besuchen. Die Gläubigen werden ausdrücklich an die Tradition der „geistlichen Kommunion“ erinnert. Diese bedeutet den Empfang des Leibes Christi durch das innere Verlangen nach Jesus Christus im Gebet und die dadurch entstehende geistliche Gemeinschaft der Kirche.

Krankensalbungen und Krankenkommunion: Unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen auch in dieser Krisensituation an der Seite der Kranken und Sterbenden. Bei einer dringlichen Notwendigkeit (z.B. lebensbedrohlichen Situation) bringen sie – unter Beachtung der besonderen Hygienemaßnahmen – auch weiterhin die Kommunion und spenden die Krankensalbung. Im Allgemeinen wird die Hauskommunion und Krankensalbung aber eingestellt.

Beerdigungen finden selbstverständlich weiterhin statt, aber ohne ein Requiem (Totenmesse). Ein solches kann später nachgeholt werden. Die Erzdiözese bittet darum, den Kreis der Anwesenden bei Beerdigungen klein zu halten.

Taufen und Trauungen sind zu verschieben. In dringlichsten Ausnahmesituationen können Priester und Diakone das Taufsakrament im engsten Familienkreis spenden.

Firmungen sind, wie bereits mitgeteilt, für den Zeitraum bis Ostern zu verschieben.

Das Erzbistum empfiehlt, Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, unabhängig von der Teilnehmerzahl zu verschieben.

Kirchen bleiben zu den üblichen Zeiten geöffnet. Die Gläubigen sind zum persönlichen Gebet eingeladen.

Die Seelsorger in der Erzdiözese sind natürlich weiter für die Menschen da. Zudem bieten die Mitarbeiter der Telefonseelsorge (0800/111 0 222) Gespräche zum Thema Coronavirus und auch gemeinsame Gebete an. Die Gläubigen sind eingeladen, Gottesdienste mitzufeiern, die in Radio, TV und Internet übertragen werden. (kel)

Hinweis:
Fortlaufend aktualisierte Informationen finden sich unter
www.erzbistum-muenchen.de/coronavirus

Quelle: Erzbischöfliches Ordinariat München – Pressestelle

Erstkommunion am 12. Mai 2019

Am 12. Mai wurde in der Pfarrkirche Herz Jesu Höhenrain die Erstkommunion gefeiert. 3 Buben und 7 Mädchen erhielten das Sakrament zum ersten Mal. Pfarrer Albert Zott zelebrierte den Festgottesdienst, der musikalisch vom Chor „Heagrschoa“ umrahmt wurde.

Unsere Erstkommunionkinder: Laura, Benedikt, Theresa, Michael, Markus, Michaela, Luna, Julia, Jessica und Lia

Foto: Hans-Peter Höck

Zukunft gestalten – Pfarrgemeinderatswahlen

Am 25. Februar 2018 finden in den Pfarrgemeinden der bayerischen Diözesen – somit auch in unserer Pfarrgemeinde Herz Jesu Höhenrain – die Pfarrgemeinderatswahlen statt.

Im Pfarrheim Höhenrain können Sie vor und nach dem Gottesdienst und eine Stunde am Nachmittag Ihr Stimmrecht wahrnehmen.

Wahllokal: Pfarrheim Höhenrain, Kirchanger 7, 82335 Berg – Höhenrain
Öffnungszeiten am Sonntag, 25. Februar 2018
8.00 Uhr bis 9.00 Uhr
10.00 Uhr bis 11.30 Uhr
14.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Sie können aber auch per Briefwahl abstimmen. Dazu fordern Sie bitte die Briefwahlunterlagen bis spätestens Donnerstag, 22. Februar 2018 im Pfarrbüro in Höhenrain an oder holen Sie diese persönlich ab. Bitte beachten Sie, dass bis spätestens Sonntag, 25. Februar 2018, 14.30 Uhr der Wahlbrief im Briefkasten des Pfarramtes oder im Wahllokal abgegeben sein muss.

Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates werden von allen wahlberechtigten Pfarrgemeindemitgliedern gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und im Übrigen die Voraussetzungen nach § 4 der Wahlordnung für den Pfarrgemeinderat erfüllen.

Sie haben die Wahl und wir freuen uns wenn Sie Ihre Stimme(n) wahr nehmen, den damit stärken Sie den Pfarrgemeinderat in seinen Aufgaben.